Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 05.08.2008, 15:53
Timo123 Timo123 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 1
Standard Recht auf Ersatzschlüssel?

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Wir haben für unsere Wohnung 2 Wohnungsschlüssel (einen pro Person) und wollten noch einen dritten Schlüssel als Ersatz. Es hat sich jedoch nun herausgestellt, dass dies Sicherheitsschlüssel sind und weder Vermieter noch Hausverwaltung die dazugehörige Karte bzw. Nummer haben. Es ist folglich nicht möglich, einen weiteren Schlüssel nachmachen zu lassen.
Ein Ausweg wäre, ein neues Schloss einbauen zu lassen. Der Vermieter hat nichts dagegen, will jedoch keinesfalls die Kosten dafür übernehmen.
Meine Frage liegt nun auf der Hand: Müsste er nicht doch zahlen? Ist es nicht die Pflicht des Vermieters, dem Mieter die Möglichkeit zu geben, seinen Wohnungsschlüssel nachmachen zu lassen?
Für eure Antworten schon mal vielen Dank!
Gruß,
timo



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen