Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 09.02.2022, 22:04
Kippei Kippei ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2021
Beiträge: 2
Standard AW: Kündigungsgefahr wenn Bürgen zurücktreten?

Danke für die Antwort und sorry dass ich erst jetzt darauf reagiere. Meine Frage zielte darauf ab, ob es gesetzlich einen Schutz für mich gibt der den Vermieter bei den Verhandlungen für die Vertragsänderungen einschränkt. Schließlich wohne ich bereits in der Wohnung und solange ich die Miete zahle sollte es den Vermieter doch nichts angehen, wenn ich dafür beim Essen und/oder anderen Dingen spare um das tun zu können.
Als ich vor zwanzig Jahren die Wohnung meiner Oma übernommen habe konnte ich das nur, weil ich als Angehöriger gesetzlich ein Vorrecht hatte die Wohnung zu übernehmen (und das ohne dass der Vermieter die Miete so erhöhen durfte wie er es bei einem nicht-verwandten Nachmieter hätte tun können). Ich kann nicht glauben dass ich in meiner jetzigen Notlage weniger rechtlich abgesichert bin als in der damaligen Situation die keine Notlage war.
Mit Zitat antworten