Zitat:
ob es gesetzlich einen Schutz für mich gibt der den Vermieter bei den Verhandlungen für die Vertragsänderungen einschränkt.
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Der Vermieter kann den Vertrag nicht kündigen, nur weil deine Partnerin auszieht. Von daher ist es ein Schutz für dich. Aber gleichzeitig ist der Vermieter nicht verpflichtet, sie aus dem Vertrag zu entlassen, dazu kann man ihn nicht zwingen. Sollten Verhandlungen mit dem Vermieter scheitern, wäre es daher eine Option, dass der Vertrag weiter läuft, auch wenn deine Partnerin ausgezogen ist, sie aber für alle Pflichten aus dem Vertrag weiterhin gemeinschalftlich mit einstehen muss.