Vorzeitige ordentliche Kündigung eines befristeten Mietvertrages durch den Vermieter.
Liebes Forum,
wir haben einen befristeten Mietvertrag für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen, der im Oktober 2023 abgelaufen wäre. Nun hat uns der Vermieter ordentlich mit einer Frist von 9 Monaten wegen Eigenbedarfs gekündigt. Also zum Ende Februar 2023.
Soweit wir uns informieren konnten, ist das rechtlich nicht zulässig, sondern bedürfte wohl eines Aufhebungsvertrages. Ist unsere Einschätzung korrekt?
Vielen Dank für eure/Ihre Beiträge.
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