AW: Muss ich Verwandte benachrichtigen
Da es offenbar ein Testament gibt, musst du dieses an das Nachlassgericht geben, und das Gericht informiert dann auch den Bruder.
Allerdings hast du eventuell ein eigenes Interese, den Bruder zu informieren. Denn du möchtest sicherlich die Mietwohnung des Vaters kündigen. Du bildest aber mit dem Bruder eine Erbengemeinschaft, die nach §564 BGB in den Mietvertrag eingetreten ist, und so muss der Vertrag auch gemeinsam gekündigt werden.
|