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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Hallo und schönen guten Tag
Nach dem Tod meiner Mutter vor einigen Jahren habe ich mich mit meinem Bruder zerstritten. Mein Bruder wohnt 70 km entfernt und hat auch, aus mir nicht bekanntem Grund, den Kontakt zum Vater komplett abgebrochen. Keine Regung zu Vaters Geburtstag und anderen Feiertagen. Mein Vater hat auch mit diesem Thema für sich abgeschlossen. Mein Vater hat in seinem letzten Wunsch verfügt, da ich in unmittelbarer Nähe wohne und einen sehr engen Kontakt zu meinem Vater habe, das ich mich um die Beisetzung kümmere soll, wenn er verstirbt und es bis dahin keine Annäherung zu meinem Bruder gibt. Meine Frage bis dahin: Da ich schon Jahre kein Wort mehr mit ihm rede, Muss ICH meinen Bruder verständigen, wenn mein Vater verstirbt? bzw.wer sonst? Die Kosten der Beerdigung sind schon zurückgelegt und zu erben gibt es nichts, außer der Einrichtung in seiner Mietwohnung. Es gibt im Moment noch 2 Schwägerinnen die im Alter meines Vaters sind, aber es nicht sicher ist, ob sie bis dahin noch leben. Ansonsten gibt es keine direkten Verwandten. |
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#2
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Da es offenbar ein Testament gibt, musst du dieses an das Nachlassgericht geben, und das Gericht informiert dann auch den Bruder.
Allerdings hast du eventuell ein eigenes Interese, den Bruder zu informieren. Denn du möchtest sicherlich die Mietwohnung des Vaters kündigen. Du bildest aber mit dem Bruder eine Erbengemeinschaft, die nach §564 BGB in den Mietvertrag eingetreten ist, und so muss der Vertrag auch gemeinsam gekündigt werden. |
#3
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Hallo und danke für deine Antwort.
Mein Vater hat nur seinen Wunsch handschriftlich verfasst. Ich weis nicht,ob dies als Testament vor Gericht bestand hat. Es geht eigenlich nur darum,das ich den Wunschbestatter meines Vaters informiere und die Beerdigung in die Wege leite. Mein Bruder hat Mutters Beerdigung schon mit einer unangemessenen Rede mehr oder weniger peinlich gemacht.Dies wollte mein Vater verhindern indem er mich beauftragt hat. Die Kündigung der Wohnung wird schriftlich zu meinem Bruder und dann zu mir gehen.Da er ein "recht sparsamer" Mensch ist,hat er mit Sicherheit kein Interesse daran, die Miete der Wohnung zur Hälfte zu zahlen. Somit wird die Kündigung sehr reibungslos von statten gehen. Beim Tod der Mutter ging es auch unkompliziert.Da ging es alles ohne Gericht/Anwalt. Da meine Eltern kein Vermögen besitzen,hat mein Vater alles von Mutter bekommen und mein Bruder und ich waren uns einig,das wir nichts von den paar Euros auf dem Konto und Sparbuch wollten. So ähnlich wird es auch bei Vaters Tod sein.Der Bruder bekommt von allen Rechnungen und den Konten eine Kopie, und falls was übrig bleibt,wird geteilt. Nur weil wir nicht miteinander reden,heißt das nicht,das mein Bruder unvernünftig ist. Er weiß auch,das die paar Euro es nicht wert sind,vor Gericht zu streiten. Ich denke nicht,das sowas übers Gericht läuft...kann mich auch irren,da ich da nicht so genau Bescheid weiß. LG |
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