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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo
Es geht hier um meine Tochter,die ein Mietvertrag auf Zeit hat. Der Vertrag läuft am 31.07.09 aus.Muss ich den Vertrag noch extra Kündigen,weil sie ab dem 01.08.09 eine neue Wohnung hat? Der Vertrag lief über 1 Jahr. Der Vermieter meinte nämlich,das wir den Vertag hätten 3 Monate vorher Kündigen müssen,so läuft er jetzt 1 Jahr weiter. Kann ich mir aber nicht denken,das das so ist. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. gruss |
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#2
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Hallo asenzorn,
hier sollte ein Blick in den Zeitmietvertrag ausreichen. Wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass das Mietverhältnis nach Ablauf des Jahres auf unbestimmte Zeit fortgesetzt ist, dann muss dieser Vertrag auch gekündigt werden. Dies gilt auch im Bezug auf eine eventuelle allgemeine Regelung zur Kündigungsfrist innerhalb des Mietvertrags. Ist hingegen etwas geregelt, das besagt, dass das Mietverhältnis nach dem Jahr endet, dann ist eine Kündigung meiner Meinung nach nicht notwendig. Hier sollte der Mietvertrag noch einmal studiert werden und für weitere Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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hallo
Danke sehr. Aber hilft mir nicht wirklich. Es ist kein Grund angegeben,warum es ein Zeitmietvertrag ist.. Es steht dort nur "Mietverhältnis beginnt zum,und endet am 31.07.2009". Die Begründungen darunter hat er ausgelassen.Wie ich merke,ist die Rechtssprechung auf diesem Gebiet garnicht so einfach. |
#4
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Hallo asenzorn,
also wenn der Mietvertrag wirklich so aussieht wie angegeben, dann ist meiner Meinung nach keine Kündigung notwendig! Die Mietzeit ist ja im Vertrag geregelt und wenn es keine Bestimmung gibt, dass gekündigt werden múss oder die Mietzeit sich bei "Nichtkündigen" verlängert, dann endet das Mietverhältnis wie im Vertrag angegeben! Notfalls empfehle ich dir Beistand bei einem Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht zu suchen. Wenn du deine Frage so formulierst, dass sie mit JA oder NEIN beantwortet werden kann, dann erhälst du mit Glück vielleicht eine kostenlose Auskunft! Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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