Zitat:
Zitat von Greydragon
Hallo miteinander,
vor einer Woche entschieden sich die Bewohner unserer Dachetage dazu einen Zaun zu bauen der zwischen Haus und Garage verläuft. Die Bewohner sind die einzigen Eigentums inhaber im 7 Parteien Haus alle anderen Wohnungen sind vermietet.
Den Zaun haben die Eigentümer zwar mit einem Tor versehen aber nur sie haben zu diesem einen Schlüssel.
Auch kann man den Garten an den der Zaun grentzt und der vor dem Haus und Eingang liegt noch durch ein anderes Tor erreichen. Allderdings gestaltet sich das teilweise schwierig vorallem mit dem Rad da dieser Zugang recht eng bemessen ist.
Daher meine Frage durften die Eigentümer ohne Rücksprache (die es soweit ich mich erinnere nicht gab) einen solchen Zaun errichten?
Mfg A. U.
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Ja, die Eigentümer Ihres Dachbodens durften ohne Rücksprache keinen solchen Zaun bauen.
Nach deutschem Recht haben Eigentümer von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus das Recht auf Mitbenutzung der gemeinschaftlich genutzten Teile des Hauses, einschließlich des Ortsbereichs. Dies bedeutet, dass sie die umliegende Fläche sowohl für den Zugang zu ihren Wohnungen als auch für Lager-, Erholungs- und andere Zwecke nutzen können.
Der Bau eines Zauns, der den Zugang zum örtlichen Gebiet einschränkt, kann als Verletzung des Rechts der Wohnungseigentümer auf allgemeine Nutzung dieses Gebiets angesehen werden.
Da in Ihrem Fall der Zaun zwischen dem Haus und der Garage errichtet wird, schränkt er den Zugang zum örtlichen Bereich für alle Bewohner des Hauses ein, einschließlich der Wohnungseigentümer, die das Haus vermieten.
Um einen solchen Zaun zu bauen, mussten die Eigentümer Ihres Dachbodens die Zustimmung aller Bewohner des Hauses einholen.
Wenn sie eine solche Einwilligung erhalten haben, können Sie sich an
klempner wallisellen wenden, um Hilfe beim Bau zu erhalten, sie sind professionelle Handwerker.