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Alt 25.01.2010, 12:08
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietminderung wegen nicht erbrachter Leistungen - keine Rückmeldungen vom Vermiet

Hallo lumar,

generell gilt, dass nach Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen, die Wohnung wieder in den Zustand zu versetzen ist, wie sie vor den Maßnahmen war.

Somit sehe ich dich im Recht, dass der Vermieter hier eine Nachbesserung zu leisten hat und die gebrochene Fensterbank sollte ersetzt werden.

Eine Mietminderung ist das Beste Mittel um die eigenen Forderungen durchzusetzen und dazu würde ich auch raten. Da es sich um keine Mängel an Warmwasser, Elektrizität oder Sanitär handelt, würde ich eine Minderung von 5% empfehlen und ab dem Tag, als der Vermieter Kenntnis von den Mängeln hatte - also auch rückwirkend.

Der geänderte Mietbetrag sollte dem Vermieter natürlich mit einem Begleitschreiben (Empfhelung: Einschreiben mit Rückschein) aufgeschlüsselt werden und die Gründe sollten dargelegt werden. Ebenso der neue monatliche Mietbeitrag, sollten die Mängel nicht behoben werden.


Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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