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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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#1
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Hallo,
Seit etwas über einem halben Jahr hab ich Probleme mit meiner Hausverwaltung. 1. Die Heizungen wurden erneuert. Jetzt ist die Heizung auf 2 Füßen im Boden verankert, nicht wie der alte Heizkörper mit 3 Füßen. Der 3. Fuß wurde so grob abgeschnitten und steht halt etwas raus und ist scharfkantig. Im bad ist die alte Halterung des Heizkörpers noch vorhanden und ebenfalls ein Verletzungsrisiko. Auf telefonische Nachfrage im Sommer letzten Jahres bekam ich die Antwort: müssen Sie mal bei der Firma nachfragen, das die das beheben. Also soll ich als Mieter mich darum kümmern, was ich nicht getan habe, da der Auftrag für die Erneuerung der Heizung + komplette KOrrespondenz hierzu von der HV gemacht wurde. 2. Auf einem der Heizkörper war eine Steinplatte als Fensterbank. Diese ist bei der Abmontage des alten Heizkörpers gebrochen (die Platte hatte diesen Riss schon als ich eingezogen bin, im Übergabeprotokoll vermerkt). Im November sollte ich Nachricht erhalten, wann ich eine neue Platte bekomme. Bis heute auf 2 schriftliche Aufforderungen + 1 Telefonat wo vertröstet wurde keine Reaktion. 3. Nach Montage der neuen Heizkörper sind die Heizkostenverteiler nicht wieder angebracht worden, obwohl dies für den Herbst 2009 angekündigt wurde. Daher lebe ich quasi mit "angeklebten" HK-Verteilern. Ebenso keine Reaktion auf meine Briefe diesbezüglich. Im letzten Brief von Anfang 2010 habe ich eine Frist (14 Werktage) gesetzt mit der Bitte um Rückmeldung zu den genannten Punkten. KEine Reaktion der HV. Für mich wären dies Gründe für eine Mietminderung. Kann ich die im Rahmen von 5-10 % ansetzen und ist dies gerechtfertigt? Danke schonmal im Voraus. |
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#2
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Hallo lumar,
generell gilt, dass nach Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen, die Wohnung wieder in den Zustand zu versetzen ist, wie sie vor den Maßnahmen war. Somit sehe ich dich im Recht, dass der Vermieter hier eine Nachbesserung zu leisten hat und die gebrochene Fensterbank sollte ersetzt werden. Eine Mietminderung ist das Beste Mittel um die eigenen Forderungen durchzusetzen und dazu würde ich auch raten. Da es sich um keine Mängel an Warmwasser, Elektrizität oder Sanitär handelt, würde ich eine Minderung von 5% empfehlen und ab dem Tag, als der Vermieter Kenntnis von den Mängeln hatte - also auch rückwirkend. Der geänderte Mietbetrag sollte dem Vermieter natürlich mit einem Begleitschreiben (Empfhelung: Einschreiben mit Rückschein) aufgeschlüsselt werden und die Gründe sollten dargelegt werden. Ebenso der neue monatliche Mietbeitrag, sollten die Mängel nicht behoben werden. Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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