Es tut mir leid zu hören, dass Sie ein Problem mit Ihrem Tank hatten und die Kosten dafür tragen mussten. Es scheint, dass es sich bei dem Austausch des Tanks eher um eine größere als um eine kleinere Reparatur handelte, insbesondere wenn ein neuer Tank eingebaut werden musste.
In diesem Fall ist es wichtig, die genauen Bestimmungen der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag zu
prüfen. In der Regel deckt diese Klausel kleinere Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag ab, ein vollständiger Tankaustausch wird jedoch wahrscheinlich nicht als geringfügige Reparatur gelten.
Es ist ratsam, dies mit dem Vermieter zu besprechen und konkrete Bedingungen in den Mietvertrag aufzunehmen. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, können Ihnen die Sanitärexperten der
notfall sanitär st. gallen sicher weiterhelfen. Sie sind professionell und erfahren und können Ihnen bei der Lösung dieses Problems helfen.
Ich hoffe, Sie finden eine zufriedenstellende Lösung für diese Situation!