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Alt 10.08.2008, 16:22
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Timo,

erst einmal ein Entschuldigung für die verspätete Antwort, aber ich war ein wenig im Urlaub. Nun aber zur Sache:

In der Regel werden 2 Paar Schlüssel mit Übergabe der Wohnung ausgehändigt. Hier scheint also alles konform zu sein.

Und wenn der Mieter mehr Schlüssel zu seiner Wohnung haben möchte, so muss er diese selber nachmachen lassen, den Vermieter darüber informieren und diese bei Auszug auch alle abgeben.

Soviel zur Theorie:
Die Problematik mit dem Sicherheitsschloss ist mir ehrlich gesagt ein wenig schleierhaft.
Das Schlüssel nummeriert und markiert sind um den richtigen Rohling zu finden ist mir bekannt, aber kann diese Nummer nicht ggf. über den Hersteller des Schlosses herausgefunden werden?
Unterlagen dazu sollten ja ggf. noch irgendwo beim Vermieter und vor allem bei einer Hausverwaltung auffindbar sein.

Warst du denn schon einmal bei einem Schlüsseldienst und konnte dir dieser nicht weiterhelfen?

Denn wer in diesem - ich sage mal "verzwickten Fall" die Kosten zu tragen hat kann ich dir leider nicht sagen.

Wenn dir das Anliegen so viel bedeutet, dann kann ich dir eigentlich nur raten ggf. einen Mietrecht Anwalt hinzuzuziehen. Vielleicht kann der dir weiterhelfen, ggf. schon mit einer kostenlosen telefonischen Aussage, damit du zumindest eine Tendenz hast, ob du im Recht bist oder nicht.

Es wäre schön, wenn du mich auf dem Laufenden hälst.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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