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Alt 10.08.2008, 16:53
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo esclarmunde,

erst einmal entschuldige ich mich für die verspätete Antwort, aber ich war ein paar Tage im Urlaub und bitte um Nachsicht.

Aber nun zum Thema:
Generell ist der Vermieter dazu verpflichtet die Mieterhöhung zu begründen.
Ein reiner Bezug auf den Mietspiegel reicht hierbei meiner Meinung nach nicht aus, vor allem nicht bei den Verhältnissen, die in deiner Wohnung vorliegen. Auch sollte eine zukünftige Renovierung ausstehen, so kann der Sachverhalt für diese Mieterhöhung noch nicht berücksichtigt werden.

Am besten beorgst du dir einmal den aktuellen Mietspiegel:
Diesen bekommst du ggf. im Internet, bei der Gemeinde oder einem örtlich ansitzenden Mieterverein.

Hier solltest du entnehmen können, in welchem Mietpreisverhältnis deine Wohnung liegt.

Vorerst würde ich den Vermieter darüber informieren, dass du die Mieterhöhung nicht akzeptierst und diese auch nicht bezahlst, bis der Nachweis erbracht ist, dass diese Erhöhung rechtens ist.
Solltest du nach dem Mietspiegel eine angemessene höhere Miete ermitteln, die dennoch unter den besagten EUR 5,60 / m², dann kannst du dem Vermieter ja vorschlagen diese Differenz vorerst zu akzeptieren oder auch mit anzuweisen.

Wäre schön, wenn du mich mal auf dem Laufenden hälst, wie es bei dir weitergeht.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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