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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw.

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Mieterhöhung - gerechtfertigt?

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.08.2008, 10:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 2
Standard Mieterhöhung - gerechtfertigt?

Hallo,

ich habe gestern eine Ankündigung zur Mieterhöhung bekommen. Sie soll dem örtlichen Mietspiegel angepaßt werden. Was ich im Grunde ja durchaus verstehen könnte. Allerdings ist dieses Haus ziemlich alt (BJ ca. 1960) und auch in keinem modernen Zustand. Es bestehen teilw. noch alte Holzfenster, die Rolläden sind einfache Holzkästen, die nicht isoliert sind und die Kälte herein lassen. Es schimmelt im schon sehr gammeligen Bad (ca. 15 Jahre alt!) etc. Nun will der Vermieter die Miete auf den höchsten Satz laut Mietspiegel für Wohnraum Bj bis '71 erhöhen (Mietspiegel zw. 3,85 u. 5,60€ pro qm), also von bisher 5,13 E auf 5,60 € pro qm. Meiner Meinung nach befindet sich der Zustand dieser Wohnung nicht auf einem Niveau, dass den höchsten Mietzins zulässt!
Habe ich eine Möglichkeit mich dagegen zu wehren?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

esclarmunde



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  #2  
Alt 10.08.2008, 16:53
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo esclarmunde,

erst einmal entschuldige ich mich für die verspätete Antwort, aber ich war ein paar Tage im Urlaub und bitte um Nachsicht.

Aber nun zum Thema:
Generell ist der Vermieter dazu verpflichtet die Mieterhöhung zu begründen.
Ein reiner Bezug auf den Mietspiegel reicht hierbei meiner Meinung nach nicht aus, vor allem nicht bei den Verhältnissen, die in deiner Wohnung vorliegen. Auch sollte eine zukünftige Renovierung ausstehen, so kann der Sachverhalt für diese Mieterhöhung noch nicht berücksichtigt werden.

Am besten beorgst du dir einmal den aktuellen Mietspiegel:
Diesen bekommst du ggf. im Internet, bei der Gemeinde oder einem örtlich ansitzenden Mieterverein.

Hier solltest du entnehmen können, in welchem Mietpreisverhältnis deine Wohnung liegt.

Vorerst würde ich den Vermieter darüber informieren, dass du die Mieterhöhung nicht akzeptierst und diese auch nicht bezahlst, bis der Nachweis erbracht ist, dass diese Erhöhung rechtens ist.
Solltest du nach dem Mietspiegel eine angemessene höhere Miete ermitteln, die dennoch unter den besagten EUR 5,60 / m², dann kannst du dem Vermieter ja vorschlagen diese Differenz vorerst zu akzeptieren oder auch mit anzuweisen.

Wäre schön, wenn du mich mal auf dem Laufenden hälst, wie es bei dir weitergeht.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 10.08.2008, 17:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 2
Standard

Hallo,

und vielen Dank für die Antwort!
Der Vermieter hat eine Kopie des örtlichen Mietspiegels beigelegt (die Begründung ist die Anpassung an diesen) und ich habe im Internet auch schon geschaut.Die Miete für Wohnungen bis Bj 1971 liegt bei 3,85 - 5,60 €/qm. Demnach wären die 5,60 € auch ok. Aber kommt es nicht auch darauf an, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet? Wäre meine Wohnung auf dem neuesten Stand (od. zumind. fast), dann fänd ich die Miete ja ok, aber das ist sie nun einmal nicht. In anderen Wohnungen im Haus sind in den letzten 2 Jahren auch Renovierungen gelaufen (Bad, Fenster...). Da wir noch alte Mietschulden abbezahlen, trauen wir uns nicht so recht, dies einzufordern. Das macht die Lage natürlich noch komplizierter.
Aber kann der Vermieter den höchsten Mietzins laut Mietspiegel einfordern, egal in welchem Zustand sich die Wohnung befindet?

Viele Grüße,
eslarmunde
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  #4  
Alt 11.08.2008, 11:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo esclarmunde,

also die Miete selbst wird nach Baujahr, Wohnlage, Ausstattung (Fliesenboden, Parkett, Aufzug) und Fläche bewertet, abzüglich der Zustände, die nicht ordnungsgemäß sind.
In deinem Fall wäre das z.B. der starke Schimmelbefall im Badezimmer oder auch der schlecht isolierten Fenster, die auch wieder erhöhte Stromkosten mit sich bringen.

Die EUR 5,60 / m² sind nach Mietspiegel gerechtfertigt, aber auf der anderen Seite sind die Mängel auch als Mietminderung zu sehen. Somit dürfte bei dir nicht der Höchstsatz zum Tragen kommen.

Da noch Mietschulden bestehen sitzt du natürlich nicht am langen Hebel, aber bevor eine Mieterhöhung gültig wird musst du dieser auch zustimmen. Ich denke dies wird noch nicht erfolgt sein.

Am besten holst du dir mal weitergehende Informationen bei einem Fachanwalt für Mietrecht ein. Vielleicht kannst du hier durch ein Telefonat schon eine Aussicht auf Erfolg bekommen und dann liegt es bei dir weitere Schritte zu unternehmen.

Eine andere Möglichkeit wäre auch einen Vergleich mit dem Vermieter anzustreben, dass Ihr Euch bei dem Mietzins in der Mitte trefft.

Also alte Miete + neue Miete / 2 = EUR 5,37 / m²

Wäre schön wenn du mich weiter auf dem Laufenden hälst.

Solltest du weitere Fragen haben, so stehe ich auch gerne wieder zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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