Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 11.08.2008, 11:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo esclarmunde,

also die Miete selbst wird nach Baujahr, Wohnlage, Ausstattung (Fliesenboden, Parkett, Aufzug) und Fläche bewertet, abzüglich der Zustände, die nicht ordnungsgemäß sind.
In deinem Fall wäre das z.B. der starke Schimmelbefall im Badezimmer oder auch der schlecht isolierten Fenster, die auch wieder erhöhte Stromkosten mit sich bringen.

Die EUR 5,60 / m² sind nach Mietspiegel gerechtfertigt, aber auf der anderen Seite sind die Mängel auch als Mietminderung zu sehen. Somit dürfte bei dir nicht der Höchstsatz zum Tragen kommen.

Da noch Mietschulden bestehen sitzt du natürlich nicht am langen Hebel, aber bevor eine Mieterhöhung gültig wird musst du dieser auch zustimmen. Ich denke dies wird noch nicht erfolgt sein.

Am besten holst du dir mal weitergehende Informationen bei einem Fachanwalt für Mietrecht ein. Vielleicht kannst du hier durch ein Telefonat schon eine Aussicht auf Erfolg bekommen und dann liegt es bei dir weitere Schritte zu unternehmen.

Eine andere Möglichkeit wäre auch einen Vergleich mit dem Vermieter anzustreben, dass Ihr Euch bei dem Mietzins in der Mitte trefft.

Also alte Miete + neue Miete / 2 = EUR 5,37 / m²

Wäre schön wenn du mich weiter auf dem Laufenden hälst.

Solltest du weitere Fragen haben, so stehe ich auch gerne wieder zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten