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Alt 02.02.2010, 09:00
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung d. Mieter

Bevor man fristlos kündigt erkundigt man sich, welche Gründe dafür nötig sind. So schnell urteilen deutsche Gerichte in solch einem Fall gegen Vermieter nicht, das sollten Sie wissen.

Wenn Sie den Gerichtstermin mit Anwalt wahrgenommen haben, dann sollten Sie den ganz schnell loswerden. Der hätte aus seiner Erfahrung wissen müssen, wie das Gericht tickt. Denn vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

Und Anwälte sollten zumindestens eine halbwegs guten Draht zu Justitia haben, damit Ihnen solch ein Desaster erspart bleibt.
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