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Alt 04.02.2010, 15:59
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Welche Gründe sind für fristlose bzw zeitnahe Kündigung durch den Mieter relevant

1. Ihre Kündigungdfrist beträgt 3 Monate. Wenn Sie bis dem dritten Werktag der Monats März schriftlich beweisbar (Einschreiben) kündigen, dann wäre der 31. Mai Ihr letzter Tag in dieser Wohnung.

2. Der größte Teil Ihrer angeführten "Mängel" berechtigen zur Mietminderung, aber nicht zu einer fristlosen Kündigung.

3. Kinderlärm ist Zukunftsmusik, ist demnach nicht asozial und berechtigt keinesfalls zu einer Minderung der Miete.

4. Kauf bricht nicht Miete. Sie müssen also keinen neuen Mietvertrag abschließen, wenn Ihnen der alte gefällt.
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