Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 08.02.2010, 17:35
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kann man fristlos Kündigen oder vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?

Sonderkündigungsrecht, was soll das sein? Sie haben das Recht, die Miete zu mindern, nachdem der Vermieter nicht in der Lage ist, für Ruhe zu sorgen. Aber daraus lässt sich kein Sonderkündigungsrecht ableiten.

Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen müsste es schon richtig Dicke kommen. Z.B. wenn Ihre Wohnung durch äußere Einflüsse (Unwetter, Brand etc.) unbewohnbar würde.

Lesen Sie bitte, wie es einer anderen Mieterin ergangen ist, als sie fristlos kündigte:

http://www.mietrecht-einfach.de/foru...ieter-460.html

Geändert von Regenmacher (08.02.2010 um 17:38 Uhr)
Mit Zitat antworten