Sonderkündigungsrecht, was soll das sein? Sie haben das Recht, die Miete zu mindern, nachdem der Vermieter nicht in der Lage ist, für Ruhe zu sorgen. Aber daraus lässt sich kein Sonderkündigungsrecht ableiten.
Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen müsste es schon richtig Dicke kommen. Z.B. wenn Ihre Wohnung durch äußere Einflüsse (Unwetter, Brand etc.) unbewohnbar würde.
Lesen Sie bitte, wie es einer anderen Mieterin ergangen ist, als sie fristlos kündigte:
http://www.mietrecht-einfach.de/foru...ieter-460.html