Garagenschlüssel
Hallo,
mit Interesse habe ich eben Ihren Artikel darüber gelesen, wieviele Schlüssel den Mietern ausgehändigt werden müssen. Für mich wäre wichtig, ob das auch für öffentliche Gebäude gilt:
Wir sind ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen, die gemeinsam ein gemeindliches Haus gemietet haben (3 Personen für Kleinkinderbetreuung, 2 Personen für Schulkinderbetreuung - also zwei getrennte Betreuungen, auch 2 Mietverträge). Einen Kellerraum und die Hälfte der Garage dürfen wir "mitbenutzen" (Kellerraum steht auch im Mietvertrag). Der Zugang zum Keller ist über Kellertreppe und Garage. In der Garage haben wir Mülltonnen, Bobbycars, Buggy usw.
Von der Gemeinde wurden uns zwar ausreichend Hausschlüssel, aber nur 1 Garagenschlüssel gemeinsam für alle Personen ausgehändigt. Das erschwert unseren Betreuungsalltag sehr, weil der Schlüssel immer einzeln für jedes Auf-und Zusperren geholt und zurückgebracht werden muss - man hat ja gleichzeitig die Aufsichtspflicht über eine Gruppe (Klein-)Kinder. Unseren Bitten nach weiteren Garagenschlüsseln kommt die Gemeinde aber nicht nach. Es seien Sicherheitsschlüssel mit hohem Verwaltungsaufwand.
Gibt es trotzdem eine Anzahl von Schlüssel, die uns zustehen würde?
Über Ihre Antwort würden wir uns sehr freuen!
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