Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 09.02.2010, 10:23
rainbow rainbow ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 6
Standard Garagenschlüssel

Hallo,
mit Interesse habe ich eben Ihren Artikel darüber gelesen, wieviele Schlüssel den Mietern ausgehändigt werden müssen. Für mich wäre wichtig, ob das auch für öffentliche Gebäude gilt:
Wir sind ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen, die gemeinsam ein gemeindliches Haus gemietet haben (3 Personen für Kleinkinderbetreuung, 2 Personen für Schulkinderbetreuung - also zwei getrennte Betreuungen, auch 2 Mietverträge). Einen Kellerraum und die Hälfte der Garage dürfen wir "mitbenutzen" (Kellerraum steht auch im Mietvertrag). Der Zugang zum Keller ist über Kellertreppe und Garage. In der Garage haben wir Mülltonnen, Bobbycars, Buggy usw.
Von der Gemeinde wurden uns zwar ausreichend Hausschlüssel, aber nur 1 Garagenschlüssel gemeinsam für alle Personen ausgehändigt. Das erschwert unseren Betreuungsalltag sehr, weil der Schlüssel immer einzeln für jedes Auf-und Zusperren geholt und zurückgebracht werden muss - man hat ja gleichzeitig die Aufsichtspflicht über eine Gruppe (Klein-)Kinder. Unseren Bitten nach weiteren Garagenschlüsseln kommt die Gemeinde aber nicht nach. Es seien Sicherheitsschlüssel mit hohem Verwaltungsaufwand.
Gibt es trotzdem eine Anzahl von Schlüssel, die uns zustehen würde?
Über Ihre Antwort würden wir uns sehr freuen!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen