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Garagenschlüssel

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.02.2010, 10:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 6
Standard Garagenschlüssel

Hallo,
mit Interesse habe ich eben Ihren Artikel darüber gelesen, wieviele Schlüssel den Mietern ausgehändigt werden müssen. Für mich wäre wichtig, ob das auch für öffentliche Gebäude gilt:
Wir sind ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen, die gemeinsam ein gemeindliches Haus gemietet haben (3 Personen für Kleinkinderbetreuung, 2 Personen für Schulkinderbetreuung - also zwei getrennte Betreuungen, auch 2 Mietverträge). Einen Kellerraum und die Hälfte der Garage dürfen wir "mitbenutzen" (Kellerraum steht auch im Mietvertrag). Der Zugang zum Keller ist über Kellertreppe und Garage. In der Garage haben wir Mülltonnen, Bobbycars, Buggy usw.
Von der Gemeinde wurden uns zwar ausreichend Hausschlüssel, aber nur 1 Garagenschlüssel gemeinsam für alle Personen ausgehändigt. Das erschwert unseren Betreuungsalltag sehr, weil der Schlüssel immer einzeln für jedes Auf-und Zusperren geholt und zurückgebracht werden muss - man hat ja gleichzeitig die Aufsichtspflicht über eine Gruppe (Klein-)Kinder. Unseren Bitten nach weiteren Garagenschlüsseln kommt die Gemeinde aber nicht nach. Es seien Sicherheitsschlüssel mit hohem Verwaltungsaufwand.
Gibt es trotzdem eine Anzahl von Schlüssel, die uns zustehen würde?
Über Ihre Antwort würden wir uns sehr freuen!



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  #2  
Alt 09.02.2010, 12:05
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Garagenschlüssel

Hallo,

die Garage scheint nicht Bestandteil des Mietvertrags zu sein. Demnach ist die Gemeinde auch nicht in der Pflicht hier weitere Schlüssel zur Verfügung zu stellen.

Vielleicht sollte man sich mal bei einem Schlüsselmacher über die Kosten informieren, die es bedarf, diesen Schlüssel zu vervielfachen. Sollten diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Umständen stehen, kann hierüber nachgedacht werden.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 11.02.2010, 11:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Garagenschlüssel

Wenn dieses Schloss zur Garage zu einer Schließanlage gehört, dann kann ich durchaus verstehen, dass Ihnen der Vermieter nur einen Schlüssel überlassen hat. Haben Sie bedacht, welche Kosten auf Sie zukämen, wenn ein Schlüssel verloren ginge.

Mit den Kosten für den Austausch der kompletten Schließanlage würden Sie nämlich belastet.
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