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Alt 09.02.2010, 14:14
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Vermieter hält die Kündigungsfrist nicht ein und weitere Sachen

Hallo,

als Erstes sollte gesagt sein, dass eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 bei Nichtvorlage zum 31.12.2009 nicht geleistet werden muss. Die Nachzahlung ist verjährt. Sollte sich ein Guthaben ergeben haben, so verjährt dies erst nach 3 Jahren.

Eine Kündigung muss immer begründet sein. Somit scheint mir die Kündigung des Vermieters ebenso nichtig und ich würde einen Widerspruch gegen die Kündigung empfehlen.

Die Nebenkosten rate ich mit dem Verweis "unter Vorbehalt" zu zahlen und die Nebenkostenabrechnung einem Mieterverein zur Überprüfung vorzulegen.

Ebenso sollte eine Mängelanzeige wegen des Schimmels gemacht werden, da dieser die Gesundheit gefährden kann. Sollte der Vermieter der Beseitigung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht nachkommen, könnte sich für den Mieter sogar die Option der fristlosen Kündigung eröffnen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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