Hallo,
hier habe ich gute Nachrichten:
Schaut ich bitte mal das folgende Thema an:
Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben
Dort findet Ihr einen Verweis auf ein rechtskräftiges Urteil, dass einen Mangel in der Mietsache bestätigt, wenn die Wohnungsgröße mehr als 10% abweicht. Daraus ergibt sich das Recht zur anteiligen Mietminderung und Rückforderung der bereits zuviel gezahlten Miete.
Weiteres im verlinkten Thema.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach