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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Wohnfläche anstatt 150 m², nur 110 m²
Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Wir wohnen seit August 2008 in einem älteren Einfamilienhaus (BJ. ca. 1950) zur Miete. Der Standard in dem Haus ist sehr einfach. Das Häuschen hat jedoch Charme. Nun wurde ich bei einem Besuch eines Bekannten gefragt, wieviel qm das Haus hätte. In unserem Mietvertrag ist eine Wohnfläche von 150 m² angegeben. Seiner Meinung nach, könnte das niemals stimmen. Wir haben uns daraufhin mal ein Laseressgerät ausgeliehen und die Wohnfläche ausgemessen. Wir haben uns hierbei genau an die Vorgaben der Wohnflächen Verordung gehalten. Als Ergebnis kamen dann eben nur knappe 110 qm raus. Wie können wir nund vorgehen? Habt Ihr einen Rat? mfg |
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#2
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AW: Wohnfläche anstatt 150 m², nur 110 m²
Hallo,
hier habe ich gute Nachrichten: Schaut ich bitte mal das folgende Thema an: Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben Dort findet Ihr einen Verweis auf ein rechtskräftiges Urteil, dass einen Mangel in der Mietsache bestätigt, wenn die Wohnungsgröße mehr als 10% abweicht. Daraus ergibt sich das Recht zur anteiligen Mietminderung und Rückforderung der bereits zuviel gezahlten Miete. Weiteres im verlinkten Thema. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Wohnfläche anstatt 150 m², nur 110 m²
Hallöle,
zu diesem Thema hab ich auch eine Frage : Wir wohnen in einem 4-Parteienhaus in dem 3 Whg folgender Maßen umgebaut wurden : aus 3 Zi, Küche und separatem Bad auf separatem Flur worden 2 Zi, Kü, kl. Flur und Bad gemacht und aus dem Bad ( durch den Hausflur, Treppe runter, Tür auf ) wurde 1 "Wirtschaftsraum" gemacht, also darin steht nun meine Waschmaschine und der Wäschetrockner. Ist dieser Wirtschaftsraum nun ein "Nebenraum" oder gehört er mit zur Wohnfläche? Die Whg hat nämlich statt der angegebenen 60 nur ( von uns Pi mal Daumen gemessen ) 50 qm. Für 60 ist allerdings die Miete ausgelegt :-( Ich danke Euch |
#4
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AW: Wohnfläche anstatt 150 m², nur 110 m²
Zuerst sollten Sie anstatt Pi x Daumen die Wohnungsgröße exakt ausmessen und sich dann die Berechnungsverordnung durchlesen. (http://www.investimo.de/dateien/wohn...verordnung.pdf)
§ 2 WoFlV (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören.................... Geändert von Regenmacher (22.03.2010 um 12:44 Uhr) |
#5
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AW: Wohnfläche anstatt 150 m², nur 110 m²
Hallo Hella,
Nebenräume oder auch Abstellräume gehören meines Wissens nach zu 100% mit in die Kalkulation für die Wohnfläche. Bzgl. der weiteren Abweichungen: Hier sollte einmal "genau" nachgemessen werden, um die tatsächliche Differenz zu ermitteln. Danach kann den Ausführungen zu diesem Thema gefolgt werden: Wohnfläche kleiner als im Mietvertrag angegeben Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#6
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AW: Wohnfläche anstatt 150 m², nur 110 m²
Da habt Ihr aber fix geantwortet DANKESCHÖN.
Ich hatte halt mal gelesen, dass Räume, wie Waschküche und ähnliche, nicht zur Wohnfläche gehören und ging demnach davon aus, dass das auch für unseren durch Umbau entstandenen Wirtschaftsraum gültig sei. Ich werd mich mal durch die Verordnung lesen, dasnn bin ich ja schlauer Schöne Grüsse |
#7
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AW: Wohnfläche anstatt 150 m², nur 110 m²
Zu Waschküchen u.ä. haben im allgemeinen alle Mieter eines Mehrfamilienhauses Zutritt. In Ihrem Fall aber haben Sie allein Zutritt- und Nutzungsrechte. Und das macht den Unterschied.
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#8
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AW: Wohnfläche anstatt 150 m², nur 110 m²
Aja, danke für die Belehrung, hätt ich auch selbst drauf kommen können
Gruss |
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