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Alt 25.02.2010, 12:07
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fragen zur Mietminderung

Hallo,

einmal generell vorweg. Wenn mit Einbauten "gelockt" wird, die sich aber noch nicht in der Wohnung, an der Wohnung oder im Haus befinden, dann sollte darauf geachtet werden, dass diese zusätzlichen geplanten Installationen innerhalb des Mietvertrags aufgeführt werden und eine Frist bestimmt wird, bis wann diese dem Mieter zur Verfügung stehen müssen. Dies hilft bei der Beweisführung der Mietminderung ungemein.

Bei der Mietminderung sollte jeweils die Differenz zur vollen Kaltmiete zurückgelegt werden. Und dies auf einem separaten Tagesgeldkonto zu deponieren ist eine vernünftige Sache, sollte es mal zu einem Rechtstreit kommen und die Miete zurückgefordert werden.

Um die Mietminderung zu beurteilen, fehlen aber leider ein paar Informationen. Es ist zumindest so, dass bei fehlender Heizung eine Mietminderung für diesen Zeitraum von 100% zulässig ist, wenn die Mindesttemperaturen nicht erreicht werden (siehe: Heizpflicht). Sollte nur Warmwasser fehlen, so genügt das zu einer Mietminderung von 7,5% (siehe: Warmwasser).

So wie ich den Sachverhalt verstehe, wurden sämtliche Verträge mit den Versorgern über den Vermieter abgeschlossen und werden nun in Einzelverträgen oder Gemeinschaftsverträgen neu mit den Versorgern aufgelegt.

In diesem Falle hielte ich es nicht für haltbar die Miete weiterhin um 100% zu kürzen, wenn die Versorgung gewährleistet ist. Anstelle dessen sollten natürlich die Nebenkosten anteilig gekürzt werden.

Da es sich hier doch um einen recht komplexen Fall handelt würde ich vorschlagen einen Mieterverein, bzw. einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen, auch was das Durchsetzen der zusätzlichen und versprochenen Installationen betrifft, die scheinbar die erhöhte Miete über Mietspiegel rechtfertigen sollen.

Gegebenenfalls ist hier sogar ein rückwirkender Abzug möglich, je nach Ausgestaltung des Vertrags und Beurteilung durch einen Rechtsberater!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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