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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw.

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Fragen zur Mietminderung

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 24.02.2010, 22:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2010
Ort: Essen
Beiträge: 1
Frage Fragen zur Mietminderung

Hallo zusammen,

bin relativ neu hier und habe gleich ein Hammer-Problem. Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Folgendes Szenario, versuche mich kurz und knapp zu halten:

Habe im Januar 2009 bei Immowelt eine tolle 2-Raum Wohnung für mich gefunden. Es wurde mit folgenden Dingen "gelockt", die zu dem Zeitpunkt der Anzeige noch im Umbau waren, bzw. noch im Laufe des Jahres 2009 folgen sollten:

• Energiesparhaus (KfW 40)
• Photovoltaikanlage
• Wärmepumpe
• modernste Dämmstoffe für Wände und Fenster
• Balkon

Als ich Ende März eingezogen bin, war der Zustand leider noch nicht zufriedenstellend, folgende Mängel traten auf:
• keine Klotür
• Klingel defekt
• Treppenhaus wegen Umbauarbeiten im Dachgeschoß total verdreckt (Umbau nie abgeschlossen)
• Parkettboden total ramponiert

Nach unzähligen Telefonaten und emails, ob der Modernisierungsmaßnahmen, bin ich ein wenig misstrauisch geworden und habe immer mit dem Gedanken gespielt die Miete zu mindern. Schließlich bin ich mit den Fragen nach Balkon, Wärmepumpe usw. immer nur vertröstet worden, man warte nur auf die Fördergelder...
Erst auf vehementes Drängen habe ich im Juli meine Klotür bekommen, im Dezember wurde dann die Klingel repariert, alle anderen Maßnahmen bzw. Bauarbeiten sind völlig zum Erliegen gekommen. Ich habe den Eindruck, hier tut sich nichts mehr...
Seit September habe ich mich deswegen entschlossen, die Miete zu kürzen, habe dies auch mehrere Male angekündigt, mit dem Ergebnis, dass man versucht hat, mich am Telefon mit Hinhalteparolen zum Einlenken zu bewegen. Ich habe erst 10% einbehalten, später dann 25%. Ich bin nicht bereit gewesen eine - für den Zustand des Hauses - völlig überzogene Miete zu zahlen (etwa. 35% über dem Mietspiegel).
Scheinbar hat man das so hingenommen, ich habe vom Vermieter seitdem nie wieder was gehört.

Jetzt kommt aber der eigentliche Knüller:
Ab dem 3. März wird uns Gas & Wasser abgeklemmt, da der Vermieter die Nebenkosten nicht weitergeleitet hat. Gas zahle ich mittels eigenem Vertrag selber, Wasser werden wir mit allen Mietern direkt an die Stadtwerke bezahlen, soll recht schnell gehen, so einen Sondervertrag abzuschließen.

Meine Fragen jetzt:
Was mache ich mit der Miete? Dass sie komplett einbehalten wird, ist beschlossene Sache, auch von den anderen Mietern. Aber: Muss ich das Geld "aufbewahren"? Ich würde es vorsorglich auf ein separates Tagesgeldkonto einzahlen. Müsste ich dann die komplette Kaltmiete beiseite legen oder meine geminderte Miete? Kann der Vermieter es irgendwann später zurückfordern? Oder gehört das Geld irgendwann mir???

Fragen über Fragen... hoffe mir kann jemand helfen.
Ich weiss, dass die Sache sehr verzwackt ist, weiss auch gar nicht, was der Vermieter vor hat, ob er sich nicht schon aus dem Staub gemacht hat usw...
Umziehen möchte ich auch ungern, schließlich gefällt mir meine Wohnung sehr (bis auf den fehlenden Balkon...)



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  #2  
Alt 25.02.2010, 12:07
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fragen zur Mietminderung

Hallo,

einmal generell vorweg. Wenn mit Einbauten "gelockt" wird, die sich aber noch nicht in der Wohnung, an der Wohnung oder im Haus befinden, dann sollte darauf geachtet werden, dass diese zusätzlichen geplanten Installationen innerhalb des Mietvertrags aufgeführt werden und eine Frist bestimmt wird, bis wann diese dem Mieter zur Verfügung stehen müssen. Dies hilft bei der Beweisführung der Mietminderung ungemein.

Bei der Mietminderung sollte jeweils die Differenz zur vollen Kaltmiete zurückgelegt werden. Und dies auf einem separaten Tagesgeldkonto zu deponieren ist eine vernünftige Sache, sollte es mal zu einem Rechtstreit kommen und die Miete zurückgefordert werden.

Um die Mietminderung zu beurteilen, fehlen aber leider ein paar Informationen. Es ist zumindest so, dass bei fehlender Heizung eine Mietminderung für diesen Zeitraum von 100% zulässig ist, wenn die Mindesttemperaturen nicht erreicht werden (siehe: Heizpflicht). Sollte nur Warmwasser fehlen, so genügt das zu einer Mietminderung von 7,5% (siehe: Warmwasser).

So wie ich den Sachverhalt verstehe, wurden sämtliche Verträge mit den Versorgern über den Vermieter abgeschlossen und werden nun in Einzelverträgen oder Gemeinschaftsverträgen neu mit den Versorgern aufgelegt.

In diesem Falle hielte ich es nicht für haltbar die Miete weiterhin um 100% zu kürzen, wenn die Versorgung gewährleistet ist. Anstelle dessen sollten natürlich die Nebenkosten anteilig gekürzt werden.

Da es sich hier doch um einen recht komplexen Fall handelt würde ich vorschlagen einen Mieterverein, bzw. einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen, auch was das Durchsetzen der zusätzlichen und versprochenen Installationen betrifft, die scheinbar die erhöhte Miete über Mietspiegel rechtfertigen sollen.

Gegebenenfalls ist hier sogar ein rückwirkender Abzug möglich, je nach Ausgestaltung des Vertrags und Beurteilung durch einen Rechtsberater!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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