AW: Außerordentliche Kündigung
Okay, was ist Recht? In diesem Fall ganz schnell erklärt. Die Kündigungsfrist beträgt laut Gesetz 3 Monate. Da Sie am 31.12.2009 gekündigt haben läuft Ihr Mietvertrag bis zum 31.03.2010 und nicht kürzer.
Und einen Nachmieter muss Ihr Vermieter auch nicht akzeptieren, außer es wäre so im Mietvertrag von Anfang an vereinbart gewesen.
Demnach hat Ihr Vermieter Recht und Sie haben ins Klo gegriffen.
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