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Alt 14.03.2010, 15:13
rainbow rainbow ist offline
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Standard Garage wird streitig gemacht

Hallo zusammen,
wir sind ein Zusammenschluss von Tagesmüttern, die Kinder in einem mit öffentlichen Mitteln saniertem Haus betreuen. Das Haus gehört der Gemeinde und wurde vom Tagesmutterverein gemietet und an uns untervermietet. Es wurden "Kellerräume nach Absprache" an uns untervermietet, leider wurde die Garage nicht ausdrücklich erwähnt - hat uns auch niemand darauf aufmerksam gemacht. Der Architekt hat aber 3 Kinderwägen in der Garage eingezeichnet, da wir laut genehmigtem Plan hier Kinderfahrzeuge abstellen sollten (anstelle des vorher geplanten Anbaus).
Laut mündlicher Absprache mit Bürgermeister (vor Abschluss des Mietvertrages) sollte die Garage außerdem gemeinsam von uns und einigen örtlichen Vereinen genutzt werden.
Nun wird plötzlich die komplette Garage von den Vereinen zur Nutzung beantragt, im Grunde hätten sie das immer beabsichtigt. Nur einen einzigen Kinderwagen, der nicht durch die Kellertür passt, sollten wir ihrer Meinung nach dort abstellen dürfen, den Rest (Bobbycars, Roller, Buggys, Puppenwägen, Sandspielzeug ...) sollen wir jeden Tag durch den ganzen Keller schleppen und im hintersten Kellerraum holen und verstauen "dürfen", immer mit einer Gruppe 1- und 2-jähriger Kinder hinterher, vom Schmutz gar nicht zu reden.
Argument der Vereine: Die Garage sei im Mietvertrag nicht extra erwähnt (aber auch die Vereine haben nichts Schriftliches in der Hand). Leider lassen die Vereine nicht mit sich reden, wir haben schon sehr unerfreuliche "Gespräche" hinter uns, der Bürgermeister hält sich leider zurück.
Unsere Frage:
Gilt denn nicht die mündliche Zusage des Bürgermeisters auf teilweise Garagennutzung durch uns, und ist nicht vor allem auch der Plan des Architekten aufgrund der öffentlichen Förderung (Nutzung für Kindertagespflege für 25 Jahre) bindend?



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