AW: Garage wird streitig gemacht
Hallo,
generell sind auch mündliche Absprachen bindend, auch wenn sie auf Grund der Beweispflicht und Beweisbarkeit immer auch schriftlich fixiert werden sollten.
Die Frage ist nun, wie groß das Plenum bei Unterzeichnung des Mietvertrags und Absprache der Nebenbedingungen war. Sollten ausreichend Zeugen die "gemeinsam zugesagte Nutzung" bestätigen, sehe ich keine Probleme das eigene Recht durchzusetzen.
Ob die Anzeichnung des Architekten hier "bindend" ist, kann ich leider nicht sagen, aber ich in der Meinung, dass diese ggf. nicht ganz soviel Bestand haben könnte.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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