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Alt 25.03.2010, 12:14
HellaB HellaB ist offline
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Standard AW: Einsichtnahme in Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung

Dankeschön für die Antwort.

Bei der Mwst war ich mir sicher, wollte das nur nochmal bestätigt haben. Allerdings hab ich über die Wartung folgendes gefunden : "Wartungs- und Pflegearbeiten sind, da sie dem Erhalt des Eigentums des Vermieters dienen, nicht umlagefähig" ( LG Berlin GE 99, 841 ) Ich habe laut Mietvertrag
eine monatl. Vorrauszahlung für die Wartung von 43 € und jedes Jahr ist der eigentliche Betrag mit 120 € auf der Abrechnung zusehen. Das kann ja auch nicht richtig sein, oder? Das ist übrigens bei ALLEN angegebenen Nebenkosten so. Die Beträge sind von vornherrein falsch im Mietvertrag festgehalten, also kann ich wohl von einem "Lockvogelangebot " ausgehen?

Unglaublich, aber bei der "Allgemeinbeleuchtung " sieht der Vermieter meinen Wiederstand auch nicht ein : 1 Fam. im Haus hat noch den alten Wohnungsumriss, also das Bad eine Treppe runter im Flur. Diese Fam. besteht aus 3 Personen und der Vater nimmt Entwässerungstabletten. In der Nacht geht tatsächlich jede Std. das Flurlicht an.
Ich kann doch jetzt nicht wirklich verpflichtet sein, dafür zu zahlen, dass andere pinkeln gehen, oder doch?

So eine NK-Abrechnung hab ich noch nicht gesehen, alles etwas seltsam.

LG und bis zum nächsten Mal
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