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Alt 25.03.2010, 13:39
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Einsichtnahme in Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung

Da kann etwas nicht stimmen bei Ihrer Aufstellung. Im allgemeinen bezahlt man als Mieter eine sogenannte Nettomiete zuzüglich der vereinbarten Betriebskosten. Diese wiederum teilen sich in kalte und warme Nebenkosten.

Die warmen sind klar, die müssen für jede Mietpartei erfasst und abgerechnet werden. Bei einer Gastherme für Heizung und/oder Warmwasser bezahlt der Mieter demnach nur seinen tatsächlichen Verbrauch. Bei einer zentralen Versorgung wird der individuelle Verbrauch von einer beauftragten Firma erfasst und abgerechnet. Hierbei sind Wartungskosten an den Geräten immer umlagefähig, Ihr zitiertes Urteil betrifft wohl einen anderen Tatbestand.

Für die kalten Nebenkosten zahlt der Mieter Monat für Monat die gleiche Vorauszahlung, die dann einmal pro Jahr zwingend abgerechnet werden muss. Dabei ist unerheblich, wie diese Positionen in den Vorauszahlungen benannt sind, entscheidend ist alleine die Summe dieser Zahlungen, die dann mit den tatsächlichen Beträgen verrechnet wird.

"Kalte" Nebenkosten, die nicht getrennt erfasst werden können, darf der Vermieter nach der Wohnungsgröße umlegen, was beim Hausstrom ja der Fall zu sein scheint. Und ein Tipp, wenn Sie Probleme mit der Betriebskostenabrechnung haben, dann lassen Sie sie bitte bei einem Mieterverein überprüfen. Online lassen sich die meisten Unklarheiten nicht klären.
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