AW: Reperaturkosten nachträglich bezahlen
Die Rechnung lag bei 114€.
Ausszug aus dem mietvertrag: " Verschuldensunabhängig hat der Mieter die kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungarbeiten an den Installationsgegenständen für elktrizität, wasser und Gas, den heiz- und kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren einwirkungen unterliegen und im Einzellfall einen Betrag von 100,-€ nicht übersteigen, zu tragen. "
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