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Reperaturkosten nachträglich bezahlen

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.04.2010, 18:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 3
Standard Reperaturkosten nachträglich bezahlen

Hallo ihr lieben.

Bin neu hier im forum und habe direkt eine frage. hab schon einiges gelesen an Paragraphen usw. aber richitg schlau wedre ich nicht daraus.

Also vor etwa 2 monaten habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, das in meinem Badezimmer die Toilettenspülung stark nachläuft. Er sagte ich solle sofort eine Firma anrufen die die Toiletten spülung austauscht. es wäre kein Problem. Mehr wurde dazu nicht gesagt. Vor 4 tagen habe ich unsere nebenkosten abrechnung bekommen und beiligend war ein schrieben das der Vermieter nun 50% der kosten von mir erstattet haben möchte.

Meine frage: muss ich diese kosten nun bezahlen ?? hätte er mich vor der Reperatur nicht informieren müssen das ich mich daran beteiligen muss??

Wäre super wenn ihr für mich ein paar Quellen oder eine Quelle hättet. Meinem Vermieter muss man immer mit Paragrahpehn kommen.

Danke schonmal im vorraus für eure Hife



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  #2  
Alt 05.04.2010, 18:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Reparaturkosten nachträglich bezahlen

Wie teuer war die Reparatur der Spülung, ist in Ihrem Mietvertrag eine Kleinreparatur- Bagatellschadensklausel vereinbart?
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  #3  
Alt 05.04.2010, 18:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Reperaturkosten nachträglich bezahlen

Die Rechnung lag bei 114€.

Ausszug aus dem mietvertrag: " Verschuldensunabhängig hat der Mieter die kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungarbeiten an den Installationsgegenständen für elktrizität, wasser und Gas, den heiz- und kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren einwirkungen unterliegen und im Einzellfall einen Betrag von 100,-€ nicht übersteigen, zu tragen. "
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  #4  
Alt 05.04.2010, 18:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Reperaturkosten nachträglich bezahlen

Dann sind Sie aus dem Schneider, denn die Rechnung ist über dem vereinbarten Betrag:

http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1
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  #5  
Alt 05.04.2010, 18:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Reperaturkosten nachträglich bezahlen

Vielen Dank für die schnelle hilfe
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