Reperaturkosten nachträglich bezahlen
Hallo ihr lieben.
Bin neu hier im forum und habe direkt eine frage. hab schon einiges gelesen an Paragraphen usw. aber richitg schlau wedre ich nicht daraus.
Also vor etwa 2 monaten habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, das in meinem Badezimmer die Toilettenspülung stark nachläuft. Er sagte ich solle sofort eine Firma anrufen die die Toiletten spülung austauscht. es wäre kein Problem. Mehr wurde dazu nicht gesagt. Vor 4 tagen habe ich unsere nebenkosten abrechnung bekommen und beiligend war ein schrieben das der Vermieter nun 50% der kosten von mir erstattet haben möchte.
Meine frage: muss ich diese kosten nun bezahlen ?? hätte er mich vor der Reperatur nicht informieren müssen das ich mich daran beteiligen muss??
Wäre super wenn ihr für mich ein paar Quellen oder eine Quelle hättet. Meinem Vermieter muss man immer mit Paragrahpehn kommen.
Danke schonmal im vorraus für eure Hife
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|