|
Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Reperaturkosten nachträglich bezahlen
Hallo ihr lieben.
Bin neu hier im forum und habe direkt eine frage. hab schon einiges gelesen an Paragraphen usw. aber richitg schlau wedre ich nicht daraus. Also vor etwa 2 monaten habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, das in meinem Badezimmer die Toilettenspülung stark nachläuft. Er sagte ich solle sofort eine Firma anrufen die die Toiletten spülung austauscht. es wäre kein Problem. Mehr wurde dazu nicht gesagt. Vor 4 tagen habe ich unsere nebenkosten abrechnung bekommen und beiligend war ein schrieben das der Vermieter nun 50% der kosten von mir erstattet haben möchte. Meine frage: muss ich diese kosten nun bezahlen ?? hätte er mich vor der Reperatur nicht informieren müssen das ich mich daran beteiligen muss?? Wäre super wenn ihr für mich ein paar Quellen oder eine Quelle hättet. Meinem Vermieter muss man immer mit Paragrahpehn kommen. Danke schonmal im vorraus für eure Hife |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Reparaturkosten nachträglich bezahlen
Wie teuer war die Reparatur der Spülung, ist in Ihrem Mietvertrag eine Kleinreparatur- Bagatellschadensklausel vereinbart?
|
#3
|
|||
|
|||
AW: Reperaturkosten nachträglich bezahlen
Die Rechnung lag bei 114€.
Ausszug aus dem mietvertrag: " Verschuldensunabhängig hat der Mieter die kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungarbeiten an den Installationsgegenständen für elktrizität, wasser und Gas, den heiz- und kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren einwirkungen unterliegen und im Einzellfall einen Betrag von 100,-€ nicht übersteigen, zu tragen. " |
#4
|
|||
|
|||
AW: Reperaturkosten nachträglich bezahlen
Dann sind Sie aus dem Schneider, denn die Rechnung ist über dem vereinbarten Betrag:
http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1 |
#5
|
|||
|
|||
AW: Reperaturkosten nachträglich bezahlen
Vielen Dank für die schnelle hilfe
|
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Terrassentür (Schließmechanik) wurde repariert, muß ich das bezahlen? | Bobby | Reparaturen und Modernisierung | 1 | 03.03.2010 16:59 |
Umzug schimmelbedingt - Maklerprovision wieder bezahlen? | JumbledIce | Mietrecht allgemein | 1 | 29.07.2009 18:50 |
Nebenkosten anteilig bezahlen, oder zur Hälfte? | Stofferl | Betriebskosten und Nebenkosten | 1 | 27.01.2009 13:05 |