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#1
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Boiler defekt, Sache des Vermieters?
Hallo,
ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage. Als wir vor 10 Jahren diese Wohnung bezogen gab es in der Küche kein Warmwasser, haben damals den Boiler und die dazu gehörigen Installationskosten als Einzugsgeschenk von der Familie bezahlt bekommen. Nun ist der Boiler defekt, müssen wir für die Kosten aufkommen oder ist es trotz allem Vermietersache, da soweit wir gehört haben warm Wasser in Bad und Küche eigentlich ein Muss des Vermieters sein soll. LG Sunnyloon |
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#2
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AW: Boiler defekt, Sache des Vermieters?
Wo haben Sie gehört, dass Warmwasser in der Küche ein unbedingtes Muss der Vermieters ist. Dieses ist nämlich falsch. Im Bad können und dürfen Sie voraussetzen, dass Sie dort warmes/heißes Wasser vorfinden, aber nicht in der Küche, denn dort können Sie auch mit dem Herd oder einem Wasserkocher für das nötige Warm/Heißwasser sorgen.
Sie sollten also auf eigene Kosten für Ersatz sorgen. |
#3
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AW: Boiler defekt, Sache des Vermieters?
Dennoch würde ich empfehlen, den Vermieter auf die Problematik anzusprechen. Vielleicht übernimmt er die Kosten oder Sie schlagen vor sich diese zu teilen.
Wenn das Mietverhältnis gut ist, dann kann das funktionieren, aber wie gesagt: eine Pflicht des Vermieters besteht nicht! Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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