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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Hallo,
folgendes Problem: Ende Juni habe ich eine neue kleine Wohnung gemietet über einen Makler. Bei Besichtigung der Wohnung fiel meinem mit anwesenden Vater eine Stelle an der Wand auf, die "nicht richtig überstrichen schien" (Wohnung wurde mir als neu renoviert angeboten). Es sah aber nach nicht mehr aus, und so steht auch nichts im Übergabeprotokoll. Ein paar Wochen später stellte sich das nun als Schimmel raus. Eine Begutachtung mit einem Maler & der Hausverwaltung ergab, dass es nicht von mir bzw. der Wohnung kommt, sondern von der Wand außerhalb. Übergangsweise wurde mir jetzt im selben Haus ein andere Wohnung gleicher Größe & zu gleichen Konditionen angeboten, außer dass die noch nicht eingebauten neuen Fenster im Keller stehen, also noch alte drin. Übergangsweise deshalb, weil die Wand in der anderen Wohnung wohl maschinell getrocknet ect. werden muss. Die andere Wohnung würde mir auch besser eventl. besser gefallen, da sie nach hinten d.h. von der viel befahrenen Straße weg geht. Auf die Anfrage, ob die Ausweichwohnung auch auf Dauer zu mieten wäre, wurde mir gesagt, dass das möglich sei. Jetzt das Problem: Morgen habe ich den Termin mit der Hausverwaltung und dem Makler (selbige wie bei Abschluss der 1. Wohnung), um die neue Wohnung zu sehen. Ich denke, da muss ja ggf. einen neuer Mietvertrag ect. gemacht werden. Allerdings habe ich ja schon für die jetzige Wohnung, aus der ich ja dann schimmelbedingt zumindest zeitweise ausziehen muss, die Miete für August sowie bei Abschluss die Kaution + Provision gezahlt. Ich hoffe doch nicht, dass der Makler morgen dann wieder 2 MM Kaution haben will?! Das wäre, fänd ich, ja schon ziemlich dreist oder? Auch wenn ich die Wohnung ggf. ja dann dauerhaft und nicht nur übergangsweise anmieten will... ausgesucht hab ich mir das ja so nicht. Was meint Ihr? Bin über jeden Hinweis dankbar!! LG Andreas |
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#2
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Hallo Andreas,
hier muss ich dir zustimmen. Eine weitere Maklerprovision zu verlangen wäre wirklich dreist. Zumal ja erst kürzlich eine Maklerprovision gezahlt wurde. Und so wie ich das sehe ist es ja nun nicht dein Verschulden und es handelt sich um einen Umzug innerhalb des Hauses. Warte einfach mal das Gespräch zur Wohnungsbesichtigung ab, da wirst du dann sicher mehr erfahren. Wäre klasse, wenn du uns kurz schilderst, wie es in deinem Fall bzgl. Maklerprovision weitergegangen ist. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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