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Alt 05.04.2010, 19:11
E1198 E1198 ist offline
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Standard Sonderkündigungsrecht für Mieter

Guten abend, ich habe folgendes Problem:ich habe im Febr. einen Mietvertrag unterschrieben mit dem, vom Vermieter handgeschriebenen Zusatz: der Mieter kann die Räume sofort übernehmen, verpflichtet sich jedoch zu einer ordnungsgemäßen Renovierung. Die Mietzahlung beginnt zum 01.06.10, bis dahin wurde wegen der Renovierung Mietfreiheit zugesichert. Nun wollten wir an Karsamstag mit Freunden weiter renovieren und weitere, nichtbenötigte und für diese Wohnung neu angeschaffte Küchenmöbel einstellen. Dieses wurde uns vom Vermieter verboten weil er über Ostern Freunde in dieser Wohnung nächtigen lassen wollte. Zudem wurde uns vorgeworfen, dass wir die Kartons und zerlegten Schrankteile nicht dort hätten einstellen dürfen. Er unterstellte uns, wir würden ja schon dort wohnen(was aber gar nicht möglich ist). Drei Versuche unsererseits mit ihm darüber zu reden und uns diese "Einquartierung" zu verbitten, scheiterten an seiner ignoranten Haltung. Zu guter Letzt ging er sogar mit diesen Freunden, ungefragt,durch die Wohnung, zu dem frisch renovierten Schlafzimmer und bot dieses zur Übernachtung an. Habe ich das Recht dort gar nicht mehr einzuziehen? Er war übrigens öfter ohne unser Wissen in der Wohnung. Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.



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