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Alt 05.04.2010, 19:34
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Sonderkündigungsrecht für Mieter

Wenn wir davon ausgehen, dass Sie einen korrekten Mietvertrag für diese Wohnung haben, dann müssen beide Seiten ihn auch erfüllen.

Das heißt auf der einen Seite, dass der Vermieter in Ihrer Wohnung nichts zu suchen hat. Und erst recht keine Freunde und Bekannte in Ihrer Wohnung nächtigen lassen darf.

Für ein Sonderkündigungsrecht wird das Verhalten des Vermieters sicherlich nicht reichen, Sie können aber fristgerecht zum 31. Juli kündigen und wenn Sie es sich nochmal überlegen sollten, dann auf jeden Fall das Schloss zu der Wohnung austauschen, damit der Typ ein dummes Gesicht macht, wenn er wieder verbotenerweise die Wohnung betreten will.

P.S. Mit der Renovierung sollten Sie natürlich im Falle Ihres Auszugs nicht mehr weiter machen.
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