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Alt 11.11.2008, 01:52
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Markus,

so wie ich das verstehe scheint das Problem daher zu kommen, dass Ihr beide im Mietvertrag als Mieter eingetragen seid.

Zu deiner ersten Frage:
Also wenn Sie mit als Mieter eingetragen ist, dann sehe ich das so, dass sie auch ein Widerspruchsrecht hat. Sie kann das Mietverhältnis also beeinflussen. Wenn sie nicht gehen will, dann braucht sie das auch nicht.

Zu deiner zweiten Frage:
Wenn du alleiniger Mieter bist, dann kannst du von deinem Hausrecht Gebrauch machen. Das heißt, du kannst bestimmen, wer deine Wohnung wann und wie betritt. Damit hängt auch zusammen, dass du unerwünschte Personen deiner Wohnung verweisen kannst!

Bitte beantworte mir mal die folgenden Fragen:
Würde deine Ex-Freundin denn auf der Straße stehen, wenn du sie der Wohnung verweist? Oder hätte Sie die Möglichkeit zu den Eltern oder anderen Verwandten und Freunden zu ziehen?
Und was ich für wichtig halte: Hat Sie den Mietvertrag als Zweitmieter mit unterschrieben? Oder wie genau sieht Ihr Eintrag darin aus?


Liebe Grüße und meld dich doch mal,


Mietrecht-Einfach
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