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Alt 13.04.2010, 00:07
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Abrechnungszeitraum

Hallo wasti,

mit einem Mieterverein sind sie sicher bereits gut beraten.

Meine Meinung zu dem Sachverhalt ist, dass der Vermieter die Nebenkosten nur bis zu dem Zeitpunkt berechnen darf, wie das Mietverhätnis laut Vertrag geschlossen ist - also zum 31.10.

Meiner Ansicht nach ist es nicht vertretbar, dem Mieter vollständige Nebenkosten für einen Monat aufzulasten, wenn die Wohnung in dem Zeitraum nicht bewohnt war - eine Ausnahme könnten die Verbrauchskosten wie Gas, Strom, Wasser, etc. darstellen.

Anders liegt der Sachverhalt natürlich, wenn die Wohnung für den neuen Mieter zum Zeitpunkt des vereinbarten Bezugs (z.B. 01.11.) noch nicht entsprechen von dem Vormieter (Ihnen) in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wurde.

Deshalb immer bei Übergabe ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter anfertigen, damit man gleich weiß, was gemacht werden muss und der Vermieter im Nachhinein keine Zusatzarbeiten auflasten kann.

Ich hoffe ihr Mieterverein ist meiner Meinung und sie können von einer Monatsmiete bzw. den zusätzlichen Nebenkosten profitieren.


Freundliche Grüße,


Meitrecht Einfach
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