Hallo,
generell hat der Mieter Anspruch auf einen Telefonanschluss. Der
Telefonanschluss muss jedoch nur zur Verfügung gestellt werden. Für die Funktionalität und die Kosten, die damit entstehen können, ist der Vermieter nicht verantwortlich.
Liebe Grüße,
Mietrecht-Einfach