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#1
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Hallo erstmal,
bin erstmal froh dass so ein Forum existiert das mir weiter hilft! Zum Problem: Ich habe ein o2 DSL vertrag mit Telefonanschluss abgeschlossen. Vor 1 1/2 Wochen war ein T-COM Techniker da, um die Leitung frei zu schalten. Nun kommt das Aber. Leider würde die Leitung nicht funktionieren, bzw. es gäbe kein Signal? Er meinte ich solle zum Hausmeister gehen, und es reparieren lassen. Nun meinte er, er kann jemand schicken, aber die Kosten müsste ich selbst zahlen. Habe ich als Mieter kein recht auf eine funktionierte DSL Steckdose? Oder ist das heute nur Glücksache? Bin über jede Hilfe dankbar! |
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#2
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Das hat mit Glückssache nichts zu tun. Kein Vermieter ist für einen funktionierenden Telefonanschluss in der Wohnung verantwortlich, außer er hat dies im Mietvertrag zugesagt.
Vor 50 Jahren musste man den Vermieter um Erlaubnis für das Verlegen eines Telefonkabels fragen. Heute kann es der Vermieter nicht mehr untersagen. |
#3
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Hallo,
generell hat der Mieter Anspruch auf einen Telefonanschluss. Der Telefonanschluss muss jedoch nur zur Verfügung gestellt werden. Für die Funktionalität und die Kosten, die damit entstehen können, ist der Vermieter nicht verantwortlich. Liebe Grüße, Mietrecht-Einfach
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