AW: Mehrkosten durch nicht einhalten des Mietvertrags
Hallo,
das sehe ich genauso. Die Miete, die Sie in der alten Wohnung durch die Verlängerung leisten müssen, können Sie sich ja beim neuen Mietverhältnis (ab 01.05.) sparen. Da die Wohnung nicht bezugsfertig war zum vereinbarten Termin und der Mietvertrag mündlich vereinbart auf den 01.05. datiert wurde. Somit zahlen Sie den April für die alte Wohnung, sparen aber die Miete für die neue Wohnung.
Ich sehe in diesem Fall auch keine Zusatzkosten. Sollten Sie bereits für den April die neue Miete geleistet haben, behalten Sie die Mai Miete ein und teilen Sie dem Vermieter mit, dass die Aprilmiete auf den Mai angerechnet werden soll.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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