1. Die Abrechnungen für 2007 und 2008 sind Schnee von gestern. Da können Sie keine Ansprüche mehr stellen, weil Sie die bezahlt haben und damit die Richtigkeit anerkannt haben.
2. Mit Ihren Angaben ist wenig bis nichts anzufangen, weil der Zusammenhang zwischen Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung nicht herzustellen ist. Legen Sie bitte alle Unterlagen einem Mieterverein zur
Prüfung vor, dort wird man Ihnen helfen.