Da stimme ich meinem Vorredner im Bezug auf das Jahr 2007 zu.
Da die Nachzahlung für 2008 ja von der Kaution einbehalten und wie Sie schildern Einspruch gegen den Einbehalt eingelegt wurde, könnten Sie hier noch Glück haben.
Dennoch handelt es sich um einen durchaus komplexen Sachverhalt, der nur in Abstimmung mit dem Mietvertrag beleuchtet werden kann.
Auch ich empfehle in diesem Zuge einen
Mieterverein des deutschen Mieterbunds oder einen
Fachanwalt Mietrecht aufzusuchen, um ggf. auch Ansprüche für das Jahr 2009 zu sichern.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach