Da Sie nicht geschrieben haben, wann Sie ausgezogen sind, hier ein paar Hinweise. Ihr Vermieter hat das Recht, die Kaution erst 6 Monate nach Auszug auszuzahlen, da er während dieses Zeitraums noch Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Ist diese Zeit abgelaufen sollten Sie nicht lange fackeln, sondern einen Mahnbescheid auf den Weg bringen. Für Ansprüche, die aus dem Ausland gestellt werden, ist das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig. Mehr dazu hier:
http://www.online-mahnbescheid.de/infos_026.html
http://www.berlin.de/sen/justiz/geri...ahnsachen.html
https://www.online-mahnantrag.de/oma...&Command=start