Hausreinigung soll zukünftig durch Dienstleister übernommen werden
Hallo! Unser Vermieter beabsichtigt, die Hausreinigung zukünftig durch eine Drittfirma vorzunehmen. Im Mietvertrag wurde die Betriebskostenverordnung vereinbart, die die Hausreinigungskosten als umlagefähig deklariert. Bisher wurde die Hausreinigung jedoch durch die Mieter ausgeführt, da die Hausordnung, die als Vertragsbestandteil vereinbart ist, besagt, dass in Objekten, in denen noch keine Firma tätig ist, die Mieter die Reinigung übernehmen müssen. Natürlich haben sich nicht alle Mieter gleichermaßen daran gehalten und es kam dadurch immer wieder zu Unstimmigkeiten. Kann der Vermieter jetzt ohne Zustimmung der Mieter eine Firma beauftragen?
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