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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Hausreinigung soll zukünftig durch Dienstleister übernommen werden
Hallo! Unser Vermieter beabsichtigt, die Hausreinigung zukünftig durch eine Drittfirma vorzunehmen. Im Mietvertrag wurde die Betriebskostenverordnung vereinbart, die die Hausreinigungskosten als umlagefähig deklariert. Bisher wurde die Hausreinigung jedoch durch die Mieter ausgeführt, da die Hausordnung, die als Vertragsbestandteil vereinbart ist, besagt, dass in Objekten, in denen noch keine Firma tätig ist, die Mieter die Reinigung übernehmen müssen. Natürlich haben sich nicht alle Mieter gleichermaßen daran gehalten und es kam dadurch immer wieder zu Unstimmigkeiten. Kann der Vermieter jetzt ohne Zustimmung der Mieter eine Firma beauftragen?
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#2
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AW: Hausreinigung soll zukünftig durch Dienstleister übernommen werden
Ja, das kann er, wenn die derzeitige Lösung, dass die Reinigung von den Mietern gemacht wird, Anlass zu Klagen gibt.
Klartext: Wenn in der Hausordnung vereinbart ist, dass die Reinigung des Treppenhauses und der anderen Gemeinschaftsflächen von den Mietern ausgeführt werden, es aber Mieter gibt, die diese Hausordnung nicht machen, dann hat der Vermieter das Recht, laut Betriebskostenverordnung, diese Arbeiten zu deligieren. |
#3
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AW: Hausreinigung soll zukünftig durch Dienstleister übernommen werden
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heißt der Vermieter kann ohne weiteres auch die Mieter, die ihren Pflichten nachkommen, von der Hausreinigung entbinden und die Kosten auf diese umlegen? Oder gilt dies nur für die unzuverlässigen Mieter?
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