AW: Hausreinigung soll zukünftig durch Dienstleister übernommen werden
Ja, das kann er, wenn die derzeitige Lösung, dass die Reinigung von den Mietern gemacht wird, Anlass zu Klagen gibt.
Klartext: Wenn in der Hausordnung vereinbart ist, dass die Reinigung des Treppenhauses und der anderen Gemeinschaftsflächen von den Mietern ausgeführt werden, es aber Mieter gibt, die diese Hausordnung nicht machen, dann hat der Vermieter das Recht, laut Betriebskostenverordnung, diese Arbeiten zu deligieren.
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