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Alt 03.05.2010, 08:41
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung wegen eines bestimmten Grundes

Nun stelle ich hier die Fragen,
darf ich einfach keine Miete mehr überweisen, wenn ich fristlos gekündigt habe?

Zur fristlosen Kündigung einer Wohnung sind ganz wenige Gründe für den Mieter gegeben. Die von Ihnen genannten zählen sicherlich nicht dazu. Wenn Sie also keine Miete mehr überweisen machen Sie sich schuldig. Alles zum Thema fristlose Kündigung finden Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm

Hat meine Vermieterin das Recht dann die Kaution einzubehalten?

Ja, wenn Sie ihr die Miete schuldig bleiben auf jeden Fall!

Kann sie Einspruch gegen die Kündigung erheben?

Ja, natürlich und dann werden Sie die Miete nachzahlen müssen plus Gerichtskosten

Wer ist hier im Recht?
Was wäre der beste Schritt?

Diese beiden Fragen wird Ihnen ein Anwalt für Mietrecht besser beantworten können, denn nur der hat die Erlaubnis dazu.
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